HERZLICH WILLKOMMEN
bei SiGeKo - Hoyer GmbH

Mit Sicherheit durch uns in die Zukunft

Arbeits-Sicherheitstechnischer-Dienst

Sicherheit ist unser Auftrag

Überbetrieblicher Dienst für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination
Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo)

In der Planungsphase

Der Bauherr überträgt der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination folgende Leistungen:
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  • Beraten beim Erstellen der Vorankündigung an das Landratsamt für Gesundheitsschutz und technische Sicherheit.
  • Koordinieren der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Auftrag des Bauherrn zwischen allen bei der technischen und organisatorischen Planung Beteiligten

insbesondere durch:

  • Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes auf der Grundlage der vorgenommenen Analyse
  • Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes im Zuge des Planungsprozesses
  • Feststellen von Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten und Mitwirken bei der Ausarbeitung der Baustellenordnung
  • Mitwirken bei sicherheitstechnischen Vorüberlegung zur Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf die Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen
  • Beraten hinsichtlich der Terminplanung bei der Feststellung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Hinwirken auf das Festlegen von Meldepflichten an den Koordinator in den Vertragsunterlagen
  • Vorbesprechung mit allen Auftragsnehmern und Ihren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten;
    Aufforderung zur Abgabe der Arbeitsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen Vergleich mit dem SIGE-Plan, dem Bauablaufplan und anderen Unterlagen.

Die Planungsphase endet mit der Ausführungsphase.

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In der Ausführungsphase

Der Bauherr überträgt der Sicherheits- und die Gesundheitsschutz-Koordination folgende Leistungen:
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  • Koordinieren der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Auftrag des Bauherren zwischen den gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätigen Unternehmen
  • Erstellung und Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Baustellenverordnung
  • Regelung des Zugangs zur Baustelle (befugte Personen) in Abstimmung mit der Bauleitung
  • Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie gegenüber Dritten
  • Mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der verschiedenen Unternehmen mit dem Baustelleneinrichtungsplan
  • Erstellen, Aushängen und Aktualisieren der Vorankündigung an der Baustelle
  • Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und Bekanntmachen aktualisierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne bei allen an der Baustelle Beteiligten.
  • Mitwirken bei der Fortschreibung des Bauablaufplans, soweit es die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betrifft, erforderlichenfalls Hinwirken auf Anpassung
  • Klären sicherheitsrelevanter Belange mit dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise Prüfzertifikate, Gefährdungsbeurteilung)
  • Organisieren der Zusammenarbeit der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte
  • Festlegen von Meldepflichten an den Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator, z.B. für den Beginn besonders gefährlicher Arbeiten
  • Organisation, Vorbereitung, Durchführung, Leitung und Ausführung von regelmäßigen Sicherheitsbegehungen mit anschließender Protokollierung
  • Bei den Begehungen in angemessenen, regelmäßigen Zeitabständen:
    - Überprüfen sicherheitstechnischer Einrichtungen und Schutzmaßnahmen
    - Einfordern von Nachweisen, Prüfzertifikaten etc., jeweils vor Einsatz der Geräte und Mittel
    - Veranlassen von Sofortmaßnahmen bei den Gewerken zum Vermeiden bzw. Verringern einzelner, erkennbarer Risiken im Einzelfall
    - Prüfung möglicher gegenseitiger Gefährdung
    - Einschreiten bei erkennbaren Gefahrenzuständen
  • Zusammenstellen der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerks für eine sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten
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  • Umbau
  • Sanierung
  • Nachrüstung

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Neubau und Sanierung von

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